Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle vertraglichen Vereinbarungen der Firma Messina Metall Design AG gegenüber ihren Geschäftspartnern und Händlern, insbesondere auf Kauf-, Werk- und Lieferverträge sowie Aufträge, Anwendung.

Diese Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsabschluss vom Geschäftspartner uneingeschränkt und bedingungslos anerkannt und haben für sämtliche künftigen Verträge Gültigkeit, auch wenn im Einzelfall diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zugrunde liegen sollten.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Vorbehalten bleiben alle zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sowie allfällige vertragliche Abweichungen im Einzelfall.

Vertragsabschluss und Leistungsumfang

2.1 Vertragsabschlüsse und -änderungen können grundsätzlich nur schriftlich erfolgen, mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit

2.2 Der Leistungs- und Lieferungsumfang von Messina ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt.

2.3 Aufträge, die durch Vertreter bzw. Agenten von Messina entgegengenommen werden, erlangen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Gültigkeit.

Technische Unterlagen

3.1 Messina steht an allen technischen Unterlagen, Zeichnungen, Entwürfen, Dispositionsplänen, Lösungskonzepten, Kostenvoranschlägen und weiteren Dokumenten dieser Art, welche im Rahmen des Vertragsabschlusses oder der Vertragserfüllung erstellt werden, das uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht zu. Diese Unterlagen dürfen vom Geschäftspartner nicht zweckentfremdet werden.

4. Vertragserfüllung durch Messina

4.1 Messina verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Liefertermine laut Auftragsbestätigung grundsätzlich einzuhalten. Sollte es bei der Produktion zu Verzögerungen kommen, wird der Kunde sofort vom Verzug in Kenntnis gesetzt, und gegebenen Falls ein neuer Termin vereinbart

4.2 Bei Lieferung auf Abruf kann Messina die Ware dem Vertragspartner nach Ablauf 1 Monates ab dem vereinbarten Bereitschaftstermin in Rechnung stellen. Für Schäden irgendwelcher Art am eingelagerten Material haftet Messina in keinem Fall.

5. Abnahme und besondere Vertragspflichten des Vertragspartners

5.1 Der Vertragspartner hat die Ware unmittelbar nach Übernahme oder Empfang auf Transportschäden und Vollständigkeit zu überprüfen. Wenn bei der Anlieferung Transportschäden ersichtlich sind, sind diese auf dem Transportlieferschein zu dokumentieren, und der zuständigen Transportfirma sowie der Firma Messina mitzuteilen. Für spätere Reklamationen wird keine Haftung übernommen. Mängel sind spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Verspätete Mängelrügen werden nicht anerkannt.

5.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet bei der Montage und Inbetriebnahme alle im Montagezeitpunkt massgebenden fachtechnischen Normen und lokalen gesetzlichen Vorgaben, namentlich Brandschutz- und Emissionsnormen, einzuhalten und allenfalls notwendige Bewilligungen einzuholen oder einholen zu lassen.

Erfolgen Montage und Inbetriebnahme nicht durch den Vertragspartner, so ist dieser verpflichtet, seine Abnehmer in jedem Fall auf geeignete, nachweisbare Art und Weise zu verpflichten, die vorstehend angeführten Verpflichtungen zu erfüllen. Der Vertragspartner ist weiter verpflichtet, seinem Abnehmer in jedem Fall die Montage- und Bedienungsanleitungen vollständig (inkl. Garantiezertifikat) auszuhändigen, den Abnehmer hinreichend zu instruieren und entweder selber dafür zu sorgen oder diesen zu verpflichten, das Garantiezertifikat innerhalb 30 Tagen vollständig ausgefüllt an Messina zu retournieren.

Bestehen beim Vertragspartner im Zusammenhang mit der Montage oder Inbetriebnahme Unsicherheiten, so hat er unverzüglich mit Messina Kontakt aufzunehmen.

6. Garantie und Gewährleistung

6.1 Die Garantie betrifft die einwandfreie Funktion unseres Ofens im Rahmen der von uns definierten Bedienungsanleitung.

Teile, die normalem Verschleiß unterliegen (Feuerboden, Prallplatte, Diffusor, Dichtung, Brennraumauskleidung), sowie Bruchschäden an der Feuertüre, fallen nicht unter die Garantieleistung. Schäden, die durch Nichteinhaltung unserer Bedienungsanleitung entstehen, sind aus der Garantie ausgenommen. Durch das Verbrennen von nicht geeigneten Brennstoffen (beispielsweise feuchtes oder behandeltes Holz, Abfälle, Papier und Pappe etc.) entfällt die Garantie. Lack oder Oberflächenschäden die durch den Einsatz agressiver Scheibenreinigungsmitteln entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Alle unserer Produkte sind nach dem  zum Lieferzeitpunkt gültigen Normen und Vorschriften geprüft und zugelassen. Einzelheiten ergeben sich aus den technischen Datenblättern.

6.2 Eine Garantie von 5 Jahren wird nur dann gewährt, wenn das Garantiezertifikat innert 1 Monat nach dem Installationsdatum korrekt ausgefüllt bei Messina Metall Design AG eintrifft oder an 00423 392 39 45 gefaxt wird. Falls nicht, gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

6.3 Die Gewährleistung erstreckt sich ausschliesslich auf den Ersatz oder die Reparatur des defekten Materials, nicht aber auf weitere Ansprüche wie Aus- und Einbaukosten und dergleichen.

6.4 Material- und fertigungsbedingte Abweichungen in Form, Struktur oder Farbe, die nach Massgabe der Qualitätskontrolle von Messina tolerierbar sind, sind keine Mängel.

Der Vertragspartner kann daraus keine Gewährleistungsrechte ableiten. Soweit der Vertragspartner nicht Endverbraucher ist, hat er seinen Kunden vor Vertragsabschluss in geeigneter Art auf diesen Gewährleistungsausschluss hinzuweisen.

6.5 Schäden welche durch unsachgemässe Montage entstanden sind, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Für die Preise ist der Vertrag bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Die Zahlungskonditionen sind auf der Auftragsbestätigung aufgeführt und einzuhalten.

7.2 Kommt der Vertragspartner den vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht nach, so fällt nach der 2. Mahnung ein Verzugszins in Höhe von 5% auf den offenen Betrag an.

7.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten bleibt der Vertragsgegenstand mit allen Bestandteilen im Eigentum von Messina Metall Design AG.

8. Stornogebühren

8.1 Im Falle einer Stornierung nach unterzeichneter Auftragsbestätigung wird bei einem Auftrag welche noch nicht in Produktion gegangen ist eine Stornogebühr von 100.- Euro erhoben.

8.2 Wenn der Vertragsgegenstand bereits in Produktion ist erheben wir eine Stornogebühr über 1/3 des Verkaufspreises gemäss Auftragsbestätigung.

8.3. Bei Stornierung einer Sonderanfertigung wird der Regietarif in Rechnung gestellt


Der Gerichtstand für beide Parteien ist in 9490 Vaduz - Fürstentum Liechtenstein